Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Anwendungsbereich

1. Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen stets ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, der Firma Alfred Kammerberger e.U., im Folgenden Firma Alfred Kammerberger e.U. genannt.
Die Firma Alfred Kammerberger e.U. schließt Verträge ausdrückklich nur zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und besteht kein Konsens, von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Alfred Kammerberger e.U. abweichende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen. Anders lautenden und entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese besitzen keine Gültigkeit.

2. Der Kunde erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB der Firma Alfred Kammerberger e.U. auch dadurch, dass er die Leistungen sowie Anbote der Firma Alfred Kammerberger e.U. zulässt und diese annimmt.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Alfred Kammerberger e.U. sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Firma Alfred Kammerberger e.U., auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, dies auch im Sinne und Umfang eines Rahmenvertrages.

4. Die Bestimmungen für den Geschäftsverkehr an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien werden den Geschäften zugrundegelegt (Usancen)

5. Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern der Firma Alfred Kammerberger e.U. erlangen nur für den Fall Rechtswirksamkeit, als sie von der Geschäftsführung ausdrücklich in schriftlicher Form genehmigt und bestätigt werden. Die Mitarbeiter der Firma Alfred Kammerberger e.U. sind nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form für die Firma Alfred Kammerberger e.U. zu treffen.

Die Firma Alfred Kammerberger e.U. liefert die Ware in handelsüblicher Beschaffenheit, der Inhalt der von der Firma Alfred Kammerberger e.U. zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und Produktangaben wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wurde. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen und Produktangaben keine Garantiezusagen dar, soferne Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

II. Angebot, Kostenvoranschläge

1. Angebote seitens der Firma Alfred Kammerberger e.U. erfolgen stets freibleibend, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich festegehalten ist. Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich.
Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

2. Werden an die Firma Alfred Kammerberger e.U. Angebote bzw. Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende hieran eine angemessene, jedefalls aber 2-wöchige Frist, berechnet ab Zugang des Angebotes, gebunden.

3. Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Alfred Kammerberger e.U. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt jedoch jedenfalls den Vertragsabschluss.

III. Preise

1. Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, werden die zur Zeit der Durchführung des Auftrages jeweils gültigen Preise berechnet, wobei Preisänderungen stets vorbehalten sind. Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten ( Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und Großhandelspreise, etc. ) zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird sohin gesondert verrechnet und in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Die angebotenen Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Übernahmeort ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Zahlungen sind vom Kunden gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sollte eine gesonderte Vereinbarung nicht vorliegen, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wechsel oder Schecks, deren Annahme sich die Firma Alfred Kammerberger e.U. vorbehält, werden lediglich zahlungshalber angenommen, sämtliche mit der Einlösung verbundene Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Für rechtzeitige Protesterhebung wird nicht gehaftet.

2. Die Geltendmachung etwaiger Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

3. Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, ist ausgeschlossen, entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.

4. Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Bedingung für die weitere Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma Alfred Kammerberger e.U. dar, bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten samt einem allfälligen Gewinnentgang sowie samt aller Vorlaufs-, Bereithaltungs- und Planungskosten hat der Kunde zu tragen.

5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde zudem verpflichtet, der Firma Alfred Kammerberger e.U. auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen, wie insbesondere Mahnspesen, Kosten einschreitender Inkassobüros sowie tarifmäßige Kosten eingeschalteter Rechtsanwälte der Firma Alfred Kammerberger e.U. Für die Betreibungskosten wird jedenfalls eine Pauschale in der Höhe von € 40,00 eingehoben, darüber hinausgehende Kosten sind gesondert abzugelten.

6. Befindet sich der Kunde im Zahlungs- oder Annahmeverzug, so ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen

7. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verrechnet, worüber Einverständnis herrscht.

Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung des Kunden ist das Datum des Einlangens bzw. der Verfügbarkeit der Zahlung bei der Firma Alfred Kammerberger e.U.. Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hieruber eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform geschlossen.
Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Firma Alfred Kammerberger e.U. zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt.

Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls Terminverlust bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo ohne Nachfristsetzung und ohne weitere Androhung des Terminsverlustes sofort zur Zahlung fällig wird.

V. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kapital, Zinsen, Spesen und Kosten) aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Firma Alfred Kammerberger e.U..

2. Der Kunde haftet fur jegliche Beschädigung der Ware, fur Verlust, Untergang sowie Entziehung, dies jeweils unabhängig von einem allfälligen Verschulden, bestellte Sicherheiten bleiben in jedem Fall unverändert aufrecht.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und vor Verunreinigungen sowie Schaden zu bewahren.

4. Der Eigentumsvorbehalt kann - mit Oder ohne Rücktritt vom Vertrag - hinsichtlich der gesamten Lieferung und Leistung geltend gemacht werden.

5. Jegliche Veräußerung, Verpfandung, Sicherungsubereignung, oder sonstige Überlassung der Vorbehaltsware ohne schriftliche Zustimmung der Firma Alfred Kammerberger e.U. ist unzulässig. Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden tritt der Kunde schon jetzt seine samtlichen Forderungen und Anspruche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösanspruche entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Firma Alfred Kammerberger e.U. an die Firma Alfred Kammerberger e.U. sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens der Firma Alfred Kammerberger e.U. angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Kunden namens- und adressenmaBig offen zu legen und die volle Bucheinsicht zuzulassen.
Bei Weitergabe gegen Bezahlung übereignet der Kunde der Firma Alfred Kammerberger e.U. im Ubrigen den vom zukünftigen Kunden zu empfangenden Preis im Wege des Besitzkonstituts.

6. Bei Pfandung oder sonstigen Eingriffen durch Dritte ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes zu benachrichtigen, um der Firma Alfred Kammerberger e.U. die Setzung der notwendigen Schritte zu ermöglichen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Alfred Kammerberger e.U. die außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Kosten der Klagsführung zu erstatten, haftet der Kunde fur den entstandenen Ausfall, der Kunde haftet auch fur alle Unkosten, welche die Firma Alfred Kammerberger e.U. zur Abwendung einer solchen Pfandung aufwenden muss.

VI. Lieferung

1. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungs- und Liefertermine unverbindlich und ohne Gewähr, es sei denn der Liefertermin wird durch die Firma Alfred Kammerberger e.U. ausdrucklich als verbindlich bestatigt.

2. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. ist in jedem Fall zu Teillieferungen berechtigt.

3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, niemals jedoch vor Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder 1. Rate. Im Fall einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, die Lieferfrist neu zu bemessen.

4. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. haftet nicht fur Auslieferungsverzögerungen, welche durch Vorlieferanten, Hersteller oder Transporteure bedingt sind, weiters nicht fur jene Fälle, welche auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von der Firma Alfred Kammerberger e.U. beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind, was auch fur behördliche Verfügungen, Streiks, Krankenstände und Betriebsausfälle sowie für sämtliche Fälle von vis maior gilt.

5. Wird ein als verbindlich bestätigter Liefertermin aus von der Firma Alfred, Kammerberger e.U. zu vertretenden Gründen liberschritten, so ist der Firma Alfred Kammerberger e.U. mittels eines eingeschriebenen Briefes eine angemessene, mindestens 8-wochige, Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren. Nach ungenutztem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurucktreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen.

6. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach erfolgter Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, welche befürchten lassen, dass keine ausreichenden Sicherheiten zur Erfüllung der Forderungen der Firma Alfred Kammerberger e.U. mehr gegeben sind.

VII. Erfüllung und Übernahmebedingungen

1. Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gilt Lieferung ab Werk als vereinbart. Die Lieferung ist diesbezüglich mit der Anzeige der Abholbereitschaft erfüllt. Der Kunde hat den Kaufgegenstand binnen 8 Tagen nach erfolgter Anzeige der Bereitstellung am vereinbarten Ort zu prüfen und zu übernehmen, ansonsten gilt der Kaufgegenstand in jedem Fall als ordnungsgemäß übernommen.

2. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Kaufgegenstand zugesendet werden soll, so ist die Lieferung mit dem Abgang aus dem Werk erfüllt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Firma Alfred Kammerberger e.U. die Sendung an den Transporteur übergeben hat Oder die Sendung sonst auf Veranlassung der Firma Alfred Kammerberger e.U. das Werk verlassen hat. Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird ausschließlich in jenen Fällen abgeschlossen, in welchen der Kunde dies ausdrücklich schriftlich begehrt. Die diesbezüglich anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Bei vereinbarter Lieferung an den Kunden werden Anfuhrwege, die mit schweren Lastkraftwagen samt Anh#nger befahren werden können, und unverzügliche Abladung durch den Kunden vorausgesetzt, andernfalls trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten (Anfahrt, Abfahrt etc.).

3. Jegliche Gefahr, auch die des zufälligen Untergangs, geht im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über, der Erfüllung steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet. Für einen allfälligen Versicherungsschutz hat der Kunde auf eigene Kosten selbst zu sorgen, es sei denn, anderes ist schriftlich ausdrücklich vereinbart

4. Wird eine von der Firma Alfred Kammerberger e.U. festgesetzte Abholfrist vom Kunden überschritten, so ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, auch eine Lagergebühr zu verrechnen.

5. Beanstandungen der Lieferung sind binnen 7 Tagen vorzunehmen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemaäß abgenommen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Einlangen des Schriftstückes bei der Firma Alfred Kammerberger e.U..

6. Bei auch bloß teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung zu begehren oder nach fruchtlosem Verstreichen einer dem Kunden gesetzten, mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadenersatz in Hohe von 5 % des Nettorechnungsbetrages pro Woche, mindestens aber 10%, sowie Gewinnentgang zu fordern bzw. stattdessen eine Konventionalstrafe (Pönale) in Höhe von...............% des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.

X. Kostenvoranschlag

1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, sind Kostenvoranschläge jedenfalls stets entgeltlich.

2. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet einen nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei den Einzelposten, Material, Arbeit etc.

3. Der Zeitaufwand fur die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkstattenstundensatz verrechnet, diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verhältnis, in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält.

4. Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen, wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches/ werden dem Auftraggeber stets vom Kunden gesondert bezahlt und stellen diese Leistungen jedenfalls zu honorierende Leistungen des Auftraggebers dar.

XI. Gewährleistung

1. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. leistet Gewähr fur Mängel, welche bei der Übergabe nachweislich vorhanden sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemaB § 924 Satz 2 ABGB gilt als ausgeschlossen.

2. Die Gewährleistungsfrist fur Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 6 Monate ab Gefahrenübergang.

3. Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mangelrüge, welche der Fa. Firma Alfred Kammerberger e.U. konkret in schriftlicher Form sp#testens innerhalb von 7 Tagen ab erfolgter Übergabe zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt. Für die Konkretheit der Mangelrüge wird festgelegt, dass auch geeignete Fotos und geeignete Dokumentationen vom Kunden beizubringen sind, aus welchen sich der Mängel verdeutlichen lässt. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist, die Gewährleistungsfrist betragt jedenfalls stets 6 Monate ab Gefahrenübergang.

4. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung begründen keinen Mängel, aus welchem Rechte abgeleitet werden können.

5. Der Kunde kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, wegen des Mängels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch begehren.

6. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. erbringt die zugesagten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt. Saatgut, das überlicherweise gebeizt zur Anwendung kommt, wird gebeizt geliefert, es sei denn, Gegenteiliges ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wird Saatgut, entgegen der Üblichkeit, ungebeizt bestellt, geht das daraus entstehende Risiko einer beschränkten Verwendbarkeit und einer nachträglichen Behandlung auf den Besteller über. Will der Besteller sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Beizbehandlung auf einen Mangel an ungebeizt gelieferter Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der Beizbehandlung bestanden hat.

7. Der Käufer hat zu beweisen, dass die Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelhaft war.

8. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. ist berechtigt, dem Kunden Transport- und Wegkosten zum vereinbarten Ort der Mangelbehebung in Rechnung zu stellen.

9. Offentliche Äußerungen des Herstellers, Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware, insbesondere auch in der Werbung, werden mangels ausdrücklicher Bezugnahme auch nicht Vertragsinhalt und können daher auch keine Gewährleistungsanspruche begründen.

XII. Schadenersatz und Produkthaftung

1. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. haftet nur fur jene Schäden, dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und fur sämtliche Warn- und Hinweispflichten, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kausal beruhen, eine Haftung fur Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt - ausgenommen für Personenschaden - als ausgeschlossen. Bei unternehmerischen Kunden gilt zudem im Bereich der Fahrlässigkeit eine Haftung wegen schlichter grober Fahrlässigkeit als ausgeschlossen.

2. Die Vermutung des Verschuldens gemaB § 1298 ABGB gilt als ausgeschlossen.

3. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls in einem Jahr ab Kenntnis des Schadensereignisses, Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach Bekanntwerden bei der Firma Alfred Kammerberger e.U. schriftlich geltend zu machen.

XIII. Bestimmungen für die Kundenseite

1. Der Kunde bevollmächtigt und ermächtigt, alle für ihn im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag handelnden Personen zur Abgabe jedweder für den Kunden bindenden Erklärungen, welche stets im Namen und auf Rechnung des Kunden abgegeben gelten.

2. Die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Firma Alfred Kammerberger e.U. obliegenden Verpflichtungen erstrecken sich auch auf die für den Kunden handelnden Personen, welche für sämtliche wie auch immer gearteten Anspruche der Firma Alfred Kammerberger e.U. gegenüber dem Kunden neben dem Kunden selbst auch persönlich einzustehen haben und mit dem Kunden zur ungeteilten Hand haften.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Amstetten. Als Gerichtsstand gilt das für die Niederlassung der Firma Alfred Kammerberger e.U. in Amstetten sachlich zuständige Gericht. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. behält sich jedoch nach freier Wahl vor, Streitigkeiten auf Grund des Vertrages, nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der International Handelskammer durch einen oder mehrere gemäß dieser Ordnung ernannte Richter endgültig und für beide Vertragsparteien verbindlich entscheiden zu lassen oder den Kunden bei dessen Wohnsitzgericht oder sonstigen Gerichtsstand zu klagen.

2. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

XV. Ergänzende Bestimmungen für Geschäfte mit Zahlungsziel

(einschließlich TEILZAHLUNGSGESCHÄFTE) Bei Geschäften mit Zielgewährung (Entrichtung des Kaufpreises oder Kaufpreisrestes nach Auslieferung bzw. in Teilzahlungen) gelten zusätzlich folgende Bedingungen als vereinbart:

1. Vereinbarte Zinsen werden auf Dauer des eingeraumten Zahlungsziels vorausberechnet und den vereinbarten Raten anteilig zugeschlagen. Die Berechnung von Verzugszinsen (Punkt IV. 6.) bleibt hiedurch unberührt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, ohne Rücksicht auf den angegebenen Verwendungszweck zuerst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden.

2. Der Kunde hat der Firma Alfred Kammerberger e.U. bei Übernahme des Kaufgegenstandes die den vereinbarten Ratenzahlungen in Höhe und Fälligkeit entsprechende Anzahl von eskomptefähigen Akzepten zu übergeben. Der Kunde hat ferner bei der Firma Alfred Kammerberger e.U. ein Blankoakzept zu deponieren, und letztere ist berechtigt, diese bei Eintritt des Terminverlustes auf dem bei der Firma Alfred Kammerberger e.U. geführten Konto des Kunden den unter Einschluss aller wie immer Namen habenden Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftenden Gesamtschuldbetrag fällig zu stellen und in diesem Umfang gerichtlich geltend zu machen, wobei der Kunde auf Vorlage des Wechsels zur Zahlung sowie Protesterhebung verzichtet.

3. Bei Eintritt des Terminverlustes wird die einschlieBlich aller Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftende Gesamtschuld sofort zur Zahlung fällig, dies ohne weitere Nachfristsetzung und ohne Androhung des Terminsverlustes. Terminverlust tritt insbesondere ein, wenn:

a) der Kunde auch nur eine der vereinbarten Ratenzahlungen nicht zur Gänze termingerecht leistet,
b) sich herausstellen sollte, dass der Kunde über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und damit über seine Bonitat wesentlich unrichtige Angaben gemacht hat
c) Über das Vermögen des Kunden oder dessen Bürgen das Ausgleichs- Oder Konkursverfahren eröffnet oder ein diesbezuglicher Antrag mangels Deckung der Kosten abgewiesen wird,
d) der Kaufgegenstand von dritter Seite in Exekution gezogen und das Pfandrecht nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Pfändung wieder aufgehoben werden sollte,
e) der Kaufgegenstand infolge Zerstörung, Unbenutzbarkeit oder sonstiger Vorgänge dem ordentlichen Gebrauch entzogen wird bzw. der Kunde es unterlässt, der Firma Alfred Kammerberger e.U. von erheblichen Beschädigungen des Kaufgegenstandes unverzüglich Mitteilung zu machen,
f) der Kunde über den Kaufgegenstand in unzulässiger Weise verfügt, diesen insbesondere ohne Zustimmung der Firma Alfred Kammerberger e.U. an dritte Personen überlasst oder hievon einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht.

4. Bei Eintritt des Terminverlustes ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. außerdem berechtigt, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Kaufgegenstandes jederzeit zu widerrufen, und ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand über diesbezügliche Aufforderung der Firma Alfred Kammerberger e.U, unter Verzicht auf jedes Zurückbehaltungsrecht sowie unter Verzicht auf jedwede Einwendung gegen den Herausgabeanspruch zur Firma Alfred Kammerberger e.U. zu überstellen.
Bei Nichtentsprechung ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, die Einziehung auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veranlassen und den Kaufgegenstand, wo immer dieser angetroffen wird, auch ohne behördliche Intervention, in ihre Gewahrsame zu überfuhren. Der Kunde kann insbesondere nicht einwenden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag und keine Übernahme des Kaufgegenstandes an Zahlungsstatt, sondern dient lediglich der Sicherstellung und Verwertung desselben.

5. Nach erfolgter Sicherstellung des Kaufgegenstandes hat die Firma Alfred Kammerberger e.U. dessen Schätzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ihrer Wahl zu veranlassen. Das Ergebnis der Schätzung ist dem Kunden unter Einräumung einer 14tagigen Nachfrist mitzuteilen. Während dieser Nachfrist hat der Kunde das Recht, Kaufinteressenten zu benennen, deren Barzahlungsangebot den Schätzpreis sowie der Firma Alfred Kammerberger e.U. etwa zugehende andere Anbote übersteigt. Nach Ablauf der Nachfrist ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt, den Kaufgegenstand zu einem nicht unter dem Schätzwerte liegenden Preis freihändig zu verkaufen. Für den Fall, dass es der Firma Alfred Kammerberger e.U. binnen 6 Wochen ab dem Ende der Nachfrist nicht gelingen sollte, das sichergestellte Kaufobjekt zu diesem Wert weiterzuverkaufen, ist diese berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten des Kunden eine neue Schätzung als für beide Teile verbindlich der weiteren Verrechnung zugrunde zu legen. Sämtliche Kosten der Sicherstellung und Wiederverwertung des Kaufgegenstandes (Überstellungsspesen, Schätzungsgebühren, Instandsetzungen, Wiederverkaufsprovisionen, Steuern und dgl.) gehen zu Lasten des Kunden. Hierbei ist die Firma Alfred Kammerberger e.U. berechtigt - neben dem Ersatz ihrer sonstigen Spesen fur Wiederverkaufsprovisionen und Verwaltungsaufwand ein Pauschale von fünf Prozent des Bruttoverwertungserlöses in Abzug zu bringen. Der durch den Wiederverkauf erzielte Nettoerlös bzw. die auf Grund der zweiten Schätzung zu erteilende Gutschrift sind auf die im Zeitpunkt des Weiterverkaufes auf dem Konto des Kunden einschließlich aller Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftende Gesamtschuld zu verrechnen, wobei ein hiedurch nicht gedeckter Teil dieser Schuld als Forderung der Firma Alfred Kammerberger e.U. gegen sämtliche Verpflichtete unter Weitergeltung der bestellten Sicherheiten aufrecht bleibt und im Rahmen bereits bestehender oder auf Grund neu zu erwirkender Exekutionstitel und Pfandrechte einschließlich der künftig fällig werdenden Nebengebühren weiterbetrieben werden kann, während ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zuzufließen hat.

6. Sämtliche Verpflichtete und alle für die Kaufpreis- bzw. sonstigen Forderungen der Firma Alfred Kammerberger e.U. begründeten Sicherheiten, wie Eigentumsrechte, Pfandbestellungen, Bürgschaften, Wechsel, Zessionen, und dgl. sowie die über die Forderungen der Firma Alfred Kammerberger e.U. aus welchem Rechtsgrund immer erwirkten Exekutionstitel und exekutiven Pfandrechte etc haften - insbesondere im Falle einer Aufhebung des Kaufgeschäftes - auch aus dem Titel des Schadenersatzes bzw. jedem sonstigen in Betracht kommenden Rechtsgrund.

7. Sämtliche der Firma Alfred Kammerberger e.U. im Zuge dieses Rechtsgeschäftes bereits oder in Zukunft übertragenen Sicherheiten dienen simultan zur Besicherung aller der Firma Alfred Kammerberger e.U. aus der Stundung von Verkaufspreisen oder sonstigem Rechtsgrund gegen den Kunden bereits zustehenden sowie in Hinkunft noch erwachsenden Forderungen und Ansprüche gleich welcher Art. Ebenso haften die Sicherheiten, die der Firma Alfred Kammerberger e.U. im Zuge anderer mit dem Kunden getätigten Rechtsgeschäfte eingeräumt wurden oder werden - insbesondere der Firma Alfred Kammerberger e.U. zustehende Eigentumsrechte - auch zur Sicherstellung aller Ansprüche der Firma Alfred Kammerberger e.U. aus der gegenständlichen Bestellung.

8. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Alfred Kammerberger e.U. alle wesentlichen Veränderungen, welche seine Erwerbs- und Vermögenslage, die Verlegung seines Wohn- oder Geschäftssitzes oder den Kaufgegenstand betreffen, unverzüglich anzuzeigen. Alle Benachrichtigungen des Kunden - insbesondere auch jene nach vorstehendem Punkt 5 - gelten auch im Falle der Nichtannahme oder der Unzustellbarkeit mit der Absendung an die vom Kunden zuletzt angegebene Adresse als bewirkt.

XVI. Geschäftsbedingungen nur für Konsumenten

des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)

Unternehmern und entfällt bei Konsumenten im Sinne des KSchG. Es gilt daher im Verhältnis gegenuber Konsumenten die Bestimmung des § 924 ABGB: „Der Obergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist
Konsumenten im Sinne des KSchG nicht, die Schadenersatzfrist beträgt für Konsumenten jedenfalls 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

erlegt der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland, so bleibt jenes österreichische Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Kunde zuletzt seinen inlandischen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hatte.
des KSchG. Für Konsumenten im Sinne des KSchG geltend die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB: Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen entgeltlich ist und gilt die Entgeltlichkeit der Erstellung eines Kostenvoranschlages auch gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als ausdrücklich vereinbart.
Weiters werden Konsumenten im Sinne des KSchG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht als vereinbart gilt. Die Firma Alfred Kammerberger e.U. ist daher berechtigt, allfällige Mehraufwendungen dem Konsumenten gegenuber in Rechnung zu stellen. Dies bedarf zudem jedenfalls noch einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung der Firma Alfred Kammerberger e.U. und dem Konsumenten.
Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. mindestens sechs Wochen in Verzug und hat die Firma Alfred Kammerberger e.U. den Konsumenten unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt, tritt Terminsverlust ein, sodass der gesamte offene Forderungsbetrag sofort zur Zahlung fällig wird.

Als Verzugszinsen gelten gegenüber Konsumenten die in § 1000 ABGB festgelegten 4 % per anno. gelten nicht gegenuber Konsumenten im Sinne des KSchG. Versendung einer Ware die Gefahr fur den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine dafür von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushandigung der Ware an den Beförderer über (§ 7b KSchG). Die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt bleiben hievon unberührt und gelten ebenfalls gegenüber Verbrauchern.

XVII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ungtiltig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der gegenständlichen Vereinbarung nicht.